Geschäftsordnung - DMKV

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Die Geschäftsordnung des Deutschen-Modellkanonen-Verbandes bestimmt die Aufgaben und Richtlinien für das Präsidium, nach denen die Geschäfte, die Sitzungen des Präsidiums, des Beirates und der Mitgliederversammlung geführt werden. Die Geschäftsordnung ist für alle Mitglieder verbindlich.

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde am 25.3.2007 in Nordstetten bei der Mitgliederversammlung beschlossen.

§1 Aufgaben des Präsidenten

Der Präsident führt den Verband und besorgt dessen Geschäfte, soweit diese nicht dem Präsidium, dem Beirat oder der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Er beruft und leitet die Sitzungen des Verbandes.

Er nimmt Anträge zur Einleitung von Schiedsverfahren entgegen und beruft das Gremium ein, welches zu dem Schiedsverfahren notwendig ist.

Er ist zuständig für die Aufgabenverteilung innerhalb des Präsidiums; In Absprache mit dem Vizepräsidenten regelt er auch dessen Aufgaben.

Er vertritt den Verband nach außen, soweit diese Aufgaben nicht intern anderen Personen zugewiesen sind.

§2 Aufgaben des Vizepräsidenten

Der Vizepräsident ist vorrangig für den sportlichen und technischen Bereich des Verbandes zuständig.

Er terminiert und organisiert die verbandsgeführten Veranstaltungen und Wettkämpfe in Abstimmung mit dem Präsidium, soweit nicht eine andere Aufgabenverteilung durch den Präsidenten erfolgt.

Er ist vorrangig für den technischen Bereich zuständig. Dies beinhaltet auch die Richtlinien für den Schwarzpulver-Modellkanonenbau und die Abnahmeprüfung der Schwarzpulver-Modellkanonen bei Wettkämpfen.

Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und Auswertung der Deutschen Meisterschaften des DMKV.

Er pflegt die Kontakte zu den Medien.

Er führt mit Abstimmung und im Auftrag des Präsidenten Gespräche mit  Verbänden und  Personen die das Schießen mit  Schwarzpulver-Modell-Kanonen zu ihrem Hobby haben.

Er ist verantwortlich für die Erweiterung der Stützpunkte des Verbandes und ist Kontaktperson für die Einrichtung neuer Stützpunkte.

In Abstimmung mit den Mitgliedern der Stützpunkte schlägt der dem Präsidium den Leiter des Stützpunktes vor (Stützpunktleiter).

In Absprache mit dem Präsidenten kann er Aufgaben delegieren (z.B. bei Krankheit).

In Absprache mit dem Präsidenten können ihm weitere Aufgaben übertragen werden

In Absprache mit dem Präsidenten kann er Aufgaben delegieren bzw. Mitglieder zur Unterstützung hinzuziehen.


§3 Aufgaben des Schriftführers

Der Schriftführer ist für die schriftlichen Arbeiten des Verbandes zuständig.

Er führt über alle Versammlungen und Sitzungen Protokoll. Die Protokolle sind von ihm und dem Präsidenten zu unterzeichnen und entsprechend eines Verteilerschlüssels zu versenden.

Der Schriftführer ist zuständig für die sichere und vollständige Archivierung der Verbandsdokumente (z.B. Beschlüsse, Protokolle von Präsidiumssitzungen, Mitgliederversammlungen, Wahlunterlagen usw.)

Der Schriftführer ist für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite verantwortlich, wobei wesentliche Änderungen der Absprache und Zustimmung des Präsidenten und des Vizepräsidenten bedürfen.

Der Schriftführer ist bei Neumitlgliedschaft für ein Beitrittschreibens sowie für die Bereitstellung und Ausgabe der Mitgliederausweise und eines DMKV-Aufklebers verantwortlich.

Er kann diese Aufgaben in Absprache mit dem Präsidenten delegieren (z.B.bei Krankheit).

In Absprache mit dem Präsidenten können ihm weitere Aufgaben übertragen werden.

§4 Aufgaben des Schatzmeisters

Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen des Verbandes.

Er führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben.

Er ist für die Inventuralisierung der verbandeigenen Wertgegenstände verantwortlich.

Er nimmt Zahlungen für den Verband entgegen und führt Zahlungen in Auftrag des Verbandes aus.

Zahlungen ab einem Betrag von 400,00 Euro sind mit dem Präsidium abzustimmen.

Neuanschaffungen sind durch Angebote zu untermauern und werden durch das Präsidium abgestimmt.

Der Schatzmeister ist verantwortlich, eine aktuelle Inventarliste zu führen.

Der Schatzmeister informiert jährlich das Präsidium über die Jahreszahlung der Mitgliedsbeiträge.

Er hat alljährlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Vermögensverwaltung und Kassenführung des Verbandes abzulegen.

Verwaltungsaufwendungen bei nicht Beitragszahlern ist der Schatzmeister berechtigt, die Kosten auf den Verursacher weiterzuberechnen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei Wohnungswechsel die neue Anschrift und die Bankverbindung dem Schriftführer und dem Schatzmeister mitzuteilen.

§5 Aufgaben der Kassenprüfer

Die Kassenprüfer prüfen die lückenlose Belegführung sowie die Kassenführung/ Belegbuch.

Sie prüfen die Ein- und Ausgaben.

Sie beantragen bei ordnungsgemäßer Buchführung bei der Mitgliederversammlung die Entlastung des Schatzmeisters.

§6 Richtlinien für den Schwarzpulver-Modellkanonenbau

Die Richtlinien für den Bau von Schwarzpulver-Modellkanonen werden durch den Vizepräsidenten überwacht und bei Bedarf überarbeitet.

Wesentliche Änderungen sind dem Präsidium vorzulegen und vom Beirat zu genehmigen.

§7 Stützpunkt

Ein Stützpunkt in Sinne des Verbandes ist der Zusammenschluss von Kanonieren mit gleichen Interessen für das sportliche Schießen mit Schwarzpulver-Modellkanonen in einer Region bzw. Ort, Bundesland (vergleichbar mit einer Sektion eines Vereins).

Voraussetzung für die Gründung eines Stützpunktes sind mindestens 3 Mitglieder, sie müssen Mitglied im DMKV sein.


§8 Stützpunktleiter

Der Stützpunktleiter wird von den Mitgliedern eines Stützpunktes gewählt.

Der Wahlnachweis ist die Grundlage für den Präsidenten und den Vizepräsidenten den Stützpunktleiter zu bestellen. (Bestellungsurkunde)

Die Bestellungsurkunde wird dem Stützpunktleiter zu einem Verbandshöhepunkt (wie z. B. Deutsche Meisterschaft) durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten überreicht.

Der Stützpunktleiter ist Mitglied im Beirat. Er vertritt die Interessen  des DMKV und des Stützpunktes.

Er organisiert schießsportliche Veranstaltungen innerhalb des Stützpunktes entsprechend der Sportordnung des DMKV.

Der Stützpunktleiter ist für die Internetseite seines Stützpunktes verantwortlich. (Abstimmung mit dem Schriftführer)

Der Jahresveranstaltungsplan (Schießtermine) ist dem Präsidium (Schriftführer) einzureichen und auf die Internetseite einzutragen.

§9 Erweiterungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung

Erweiterungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung werden durch den Beirat vorgenommen.

Der Beirat entscheidet im Einzelfall, ob und welche Änderungen der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzutragen sind.

§10 Ehrungen

Auszeichnungen und Ehrungen werden in der „Ordnung über Ehrungen und Auszeichnungen" des Deutschen-Modellkanonen-Verbandes e.V. abgehandelt.

§11 Anmeldung bei Wettkämpfen

Jeder Kanonier ist für die Anmeldung und die Entrichtung der Startgebühr selbst verantwortlich. Die Gebühr ist mit der Anmeldung an den Schriftführer termingerecht zu übersenden.

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